Testament & Erbrecht

Testament & Erbrecht

Testament & Erbrecht

Den letzten Willen dokumentieren

Haben Sie genaue Vorstellungen davon, wie Ihr Erbe verteilt werden soll? Dann formulieren Sie Ihre Wünsche genau und schreiben Sie sie auf. Ein Testament muss handschriftlich verfasst werden, ein Datum enthalten und mit vollem Vor- und Zunamen unterschrieben werden. Ihr Rechtsanwalt oder Notar kann Sie beraten und das Testament gemeinsam mit Ihnen gestalten.

Liegt kein Testament vor, gilt die Erbfolge gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Wir bitten um Beachtung:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar.

Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.